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Hausanschrift: | Deutschherrnstraße 8 90429 Nürnberg |
| Postanschrift: | Deutschherrnstraße 8 90429 Nürnberg |
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| Telefon: | (0911) 27076-0 | |
| Telefax: | (0911) 27076-290 |
Parkplätze befinden sich in begrenztem Umfang im Hof des Finanzgerichts. Der Pförtner wird Ihnen die Schranke, an der sich eine Sprechanlage befindet, öffnen.
Der Zugang über die Pforte ist behindertengerecht ebenso wie der Fahrstuhl im Hause.
Beim Finanzgericht Nürnberg werden im Eingangsbereich Sicherheitskontrollen durchgeführt um das Verbringen gefährlicher Gegenstände in das Gerichtsgebäude zu verhindern.
Die Kontrolle erfolgt regelmäßig mittels eines Detektorrahmens und einer Handsonde sowie durch Sichtkontrollen von mitgebrachten Gepäckstücken. Für eine ordnungsgemäße Durchsuchung ist es erforderlich, dass Besucher nur einzeln den Kontrollbereich betreten. Bitte befolgen Sie die entsprechenden Anweisungen des Kontrollpersonals. Werden Waffen oder andere gefährliche Gegenstände von Besuchern mitgeführt, müssen sie beim Kontrollpersonal gegen Quittung hinterlegt werden und können bei Verlassen des Gerichts wieder abgeholt werden. Waffen, für die keine Legitimation vorgelegt werden kann, und verbotene Waffen werden der Polizei übergeben. Wenn die technische Kontrolle nicht eindeutig ist, können auch genauere körperliche Kontrollen der Person in einem separaten Raum vorgenommen werden.Ablauf der Kontrolle
Ausnahmen
Klägervertreter, die den steuerberatenden Berufen angehören sowie die
Beklagtenvertreter (Finanzamt, Familienkasse) werden bei Vorlage eines
Lichtbildausweises der jeweiligen Kammer oder der Behörde sowie der Ladung
von den Kontrollen ausgenommen. Dies gilt nicht, wenn sie in eigener Sache
als Kläger,
Beigeladener
oder Zeuge erscheinen. Kontrollen im Einzelfall bleiben vorbehalten.
So können Sie helfen
Die Sicherungsmaßnahme kann zu Verzögerungen beim Einlass in das
Finanzgericht führen. Bitte planen Sie daher einige Minuten Zeit ein, um
ein pünktliches Erscheinen zum Termin zu gewährleisten.
Bitte unterstützen Sie eine zügige und gleichzeitig gründliche Kontrolle, indem Sie mitgeführte gefährliche Gegenstände, z. B. Taschenmesser oder Reizgas, von sich aus vorzeigen und vor der Kontrolle andere mitgeführte Metallgegenstände (z. B. Schlüssel, Geld, Uhr) auf dem Kontrolltisch ablegen. Bitte versuchen Sie auch bei aller Eile nicht, das Gericht durch den Personaleingang zu betreten.
Besuchergruppen sollten sich vorher anmelden und frühzeitig beim Finanzgericht eintreffen, damit die Durchsuchung rechtzeitig und ohne Behinderung für die stattfindenden Termine durchgeführt werden kann. Wir bitten Besuchergruppen außerdem, den Verfahrensbeteiligten den Vortritt bei der Kontrolle zu gewähren.
Ihre Sicherheit
Für die Verzögerungen und andere Beeinträchtigungen durch die
Zugangskontrolle bitten wir Sie um Ihr Verständnis. Anschläge in deutschen
Gerichten machen solche Sicherheitsmaßnahmen leider notwendig und tragen
letztlich auch zu Ihrer Sicherheit bei.
Montag bis Donnerstag: 8.30 – 11.30 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
Freitag: 8.00 –12.00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Beachten Sie bitte, dass für Anträge und Erklärungen der Beteiligten, für die die Schriftform vorgeschrieben ist, elektronische Dokumente im finanzgerichtlichen Verfahren in Bayern noch nicht zugelassen sind. Nutzen Sie daher die bisherigen Möglichkeiten des Telefax oder der Briefpost.
Für Angelegenheiten der Gerichtsverwaltung können Sie uns unter poststelle@fg-n.bayern.de erreichen. Geben Sie jedoch auch in diesem Fall Ihre postalische Anschrift an.
Der Nachtbriefkasten des Finanzgerichts Nürnberg befindet sich in der
Deutschherrnstraße 8 rechts von der Toreinfahrt zum Gerichtsgebäude.
Zur Stellung eines Antrags bzw. Erhebung einer Klage zur Niederschrift wenden
Sie sich bitte während der Zeiten des Parteiverkehrs zuerst an die Pforte im
Erdgeschoss.
Die zwei Sitzungssäle beim Finanzgericht Nürnberg befinden sich im 1. Stock.